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Risikomanagement

Das Risikomanagement ist zur Zeit aufgrund der Diskussion um BASEL II/III und die laufenden Rating-Verfahren ein sehr aktuelles Thema. Jedoch muss man bedenken, dass bereits seit 1. Mai. 1998 das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) in Kraft ist. Das KonTraG verpflichtet das Management eines Unternehmens zur Führung eines Risikomanagementsystems.

Die GESU sieht das Risikomanagementsystem in einem gesamtheitlichen Ansatz als Bestandteil des Konzeptes zur Sicherung und Entwicklung des Unternehmens(-erfolges).

Zur Einführung eines Risikomanagementsystems (auch in Vorbereitung auf ein Rating) muss das Risikoinventar eines Unternehmens analysiert und strukturiert werden. Die Grundstruktur der Unternehmensrisiken ist im nachfolgenden Chart dargestellt.

Risikomanagement, Kommunikation und Schutz der Unternehmensgeheimnisse bilden eine Einheit

Nach der grundsätzlichen Erfassung möglicher Risiken sind 7 grundlegende Schritte auf dem Weg zur Implementierung eines Risikomanagementsystems notwendig (siehe Bild). Die Schritte 1 bis 4 sind dabei – speziell auch zur Vorbereitung eines Ratings – notwendig, um das Verlustpotential (bezogen auf den Eigenkapitalverlust) und die Eintrittswahrscheinlichkeiten darzustellen. Die Schritte 5 und 6 ebenen den Weg zur Einführung eines effektiven und effizienten Risikomanagementsystems (nach KonTraG).

Weitere Informationen zum detaillierten Konzept zum Aufbau bzw. zur Optimierung eines umfassenden Risikomanagementsystems erhalten sie direkt von uns auf Wunsch auch im persönlichen Gespräch.

Wichtig – nicht nur für BASEL II/III und KonTraG – ist die Ermittlung des möglichen Schadenspotentials und die Festlegung von Risikomanagementmaßnahmen